gerichtsärztlich

gerichtsärztlich
ge|rịchts|ärzt|lich <Adj.>:
a) den Gerichtsarzt od. die Gerichtsärztin betreffend, zu ihm od. ihr gehörend;
b) vom Gerichtsarzt, von der Gerichtsärztin [durchgeführt]:
eine -e Untersuchung.

* * *

ge|rịchts|ärzt|lich <Adj.>: a) den Gerichtsarzt betreffend, zu ihm gehörend; b) vom Gerichtsarzt [durchgeführt]: eine -e Untersuchung.

Universal-Lexikon. 2012.

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