- gerichtsärztlich
- ge|rịchts|ärzt|lich <Adj.>:a) den Gerichtsarzt od. die Gerichtsärztin betreffend, zu ihm od. ihr gehörend;b) vom Gerichtsarzt, von der Gerichtsärztin [durchgeführt]:eine -e Untersuchung.
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ge|rịchts|ärzt|lich <Adj.>: a) den Gerichtsarzt betreffend, zu ihm gehörend; b) vom Gerichtsarzt [durchgeführt]: eine -e Untersuchung.
Universal-Lexikon. 2012.